In Bereichen, in denen sowohl das Halten als auch das Parken verboten ist, beträgt die Beobachtungszeit 0 Minuten. In Bereichen, in denen nur das Parken verboten ist, gelten die Standardbeobachtungsregeln. Die Regeln für jeden Bereich sind auf der Beschilderung an der Einfahrt angegeben.
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