Am 1. Juli 2025 trat eine neue Verordnung in Kraft, die die Regeln für die private Parküberwachung ändert. Nach den neuen Bestimmungen ist es nicht mehr zulässig, Vertragsstrafen ausschließlich auf der Grundlage von Kameraüberwachung (z. B. durch automatische Kennzeichenerkennung, ANPR) zu verhängen.
Bitte beachten Sie, dass alle vor dem 1. Juli 2025 verhängten Vertragsstrafen in Übereinstimmung mit der damals geltenden Gesetzgebung erfolgt sind und daher aufrechterhalten werden.
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