Zum Inhalt springen
Zurück zu den Einblicken
Compliance & Recht·April 2026·5 Min. Lesezeit

Auftragsverarbeitungsverträge: worauf zu achten ist

Wissen Sie, was ein solider Auftragsverarbeitungsvertrag mit Ihrem Parksoftware-Anbieter abdecken muss, damit Verantwortung, Sicherheit und Ihr Ausstieg klar sind.

Wenn Sie Parken über Software betreiben, verarbeitet dieser Anbieter personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, und die DSGVO verlangt einen schriftlichen Vertrag zur Regelung. Ein guter Auftragsverarbeitungsvertrag ist keine Formsache. Er legt fest, wer wofür verantwortlich ist, und schützt Sie, wenn etwas schiefgeht.

Rollen, Verantwortlichkeiten und Unterauftragsverarbeiter

Der Vertrag sollte klar festhalten, dass Sie der Verantwortliche und der Anbieter der Auftragsverarbeiter ist und dass er nur nach Ihren dokumentierten Weisungen handelt. Er muss auch Unterauftragsverarbeiter abdecken, die weiteren Unternehmen, auf die sich der Anbieter stützt, mit einem Recht auf Information über Änderungen und auf Widerspruch.

Ein Anbieter, der Ihnen nicht sagen kann, wer sonst Ihre Daten berührt, ist ein Anbieter, den Sie nicht angemessen beurteilen können.

  • Bestätigen, dass Sie Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter ist
  • Verarbeitung nur nach Ihren dokumentierten Weisungen verlangen
  • Unterauftragsverarbeiter auflisten und ein Recht auf Mitteilung und Widerspruch festlegen
  • Unterauftragsverarbeiter an dieselben Pflichten binden

Sicherheitsmaßnahmen und Datenstandort

Achten Sie auf konkrete technische und organisatorische Maßnahmen, Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Verletzungsmeldung innerhalb einer definierten Frist, nicht auf vage Zusicherungen. Bestätigen Sie, wo Ihre Daten gespeichert und verarbeitet werden, und dass jede Übermittlung außerhalb der Region eine rechtmäßige Schutzmaßnahme hat.

Ausstiegs- und Löschbedingungen

Der schwierigste Moment jeder Anbieterbeziehung ist der Ausstieg. Der Vertrag sollte garantieren, dass Sie Ihre Daten in einem nutzbaren Format exportieren können und dass der Anbieter sie bei Vertragsende löscht oder zurückgibt, mit Nachweis.

Regeln zu Übermittlungen und Schutzmaßnahmen entwickeln sich weiter, überprüfen Sie den Vertrag daher regelmäßig, statt einmal zu unterschreiben und ihn zu vergessen.

  • Datenexport in einem nutzbaren, portablen Format garantieren
  • Löschung oder Rückgabe der Daten bei Vertragsende mit Nachweis verlangen
  • Den Vertrag regelmäßig überprüfen, wenn sich Regeln und Dienste ändern

Das Wesentliche

Ein starker Auftragsverarbeitungsvertrag macht aus einer Softwarebeziehung eine klare Verteilung der Verantwortung. Sie wissen, wo Ihre Daten liegen, wer sie berühren darf und wie Sie sie beim Ausstieg zurückbekommen.

Bringen Sie das auf Ihre Parkflächen

Sprechen Sie mit einem OPARKO-Parkberater darüber, was zu Ihren Standorten passt, unverbindlich.

Sicherheit & Compliance
DSGVO-konform
Compliant by design
EU-Hosting
Alle Daten in der EU gespeichert
ISO 27001
Sicherheit auf Enterprise-Niveau
24/7-Verfügbarkeit
Rund um die Uhr überwacht
DK-37127485
Dänisches Unternehmen seit 2015
Vorgangsportal
Service