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Auftragsverarbeitungsvertrag

Zuletzt aktualisiert: 30. März 2026

Hier finden Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag, der im Vertrag zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter gilt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie den nachstehenden Auftragsverarbeitungsvertrag akzeptieren, wenn Sie den Kooperationsvertrag mit OPARKO unterzeichnen, wie es auch aus dem Kooperationsvertrag selbst hervorgeht. OPARKO ist der Auftragsverarbeiter, und der Verantwortliche ist der Parkbetreiber oder Platzeigentümer, der einen Kooperationsvertrag mit OPARKO abgeschlossen hat.

1. Hintergrund des Auftragsverarbeitungsvertrags

2. Pflichten und Rechte des Verantwortlichen

3. Der Auftragsverarbeiter handelt nach Weisung

4. Vertraulichkeit

5. Sicherheit der Verarbeitung

6. Inanspruchnahme von Unterauftragsverarbeitern

7. Übermittlung von Daten an internationale Organisationen

8. Unterstützung des Verantwortlichen

9. Benachrichtigung über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

10. Löschung und Rückgabe von Daten

11. Kontrolle und Überprüfung

12. Inkrafttreten und Beendigung

Anlage A: Angaben zur Verarbeitung

Anlage B: Bedingungen für die Inanspruchnahme von Unterauftragsverarbeitern durch den Auftragsverarbeiter und Liste der genehmigten Unterauftragsverarbeiter

Anlage C: Weisung zur Verarbeitung personenbezogener Daten

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